Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINE INFORMATION

Alexander Glassl EU (im folgenden AG) erbringt Dienstleistungen für den/die Kunden, sofern der/die Kunde/n alle möglicherweise auftretenden Risiken bewertet hat/haben.

A. AG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch AG bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

B. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtswirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

C. Angebote von AG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.


2. BUCHUNG UND ZAHLUNG

A. Ein Datum gilt erst dann als reserviert, wenn ein ausgefülltes Buchungsformular eingegangen ist und die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtkosten auf das Konto von AG ergangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Termine nicht garantiert werden.

B. Der Restbetrag ist spätestens am Hochzeitstag in Bar fällig.

3. STORNIERUNGEN

A. Hochzeiten müssen manchmal abgesagt werden. Wir empfehlen dringend, dass alle Paare eine umfassende Hochzeitsversicherung abschließen, um sich im Falle einer Stornierung vor Kosten zu schützen.

B. Der/die Kunde(n) kann/können Buchungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung per eMail an alexander.glassl@hotmail.com stornieren

C. Rückerstattungen sind nur möglich, wenn sie schriftlich angefordert und innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung eingehen. Für Verwaltungszwecke wird eine Gebühr von 15% des vollen Buchungspreises erhoben

D. Stornierungsgebühren sind wie folgt:

     1. Bei Stornierungen zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 50% des Gesamtbetrags fällig, abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen.

     2. Weniger als 30 Tage vor dem Datum = voller Gesamtbetrag.

E. Höhere Gewalt - wenn AG diese Vereinbarung aufgrund von Krankheit, Feuer, Unfall, Streik oder anderen zivilen Unruhen, höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Straßensperrungen, starkem Verkehr, Feuer, Terrorismus oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, dann können die Dienste eines Ersatz-Videografen mit gleicher Qualifikation und Professionalität angeboten werden. Es kann sich jedoch als schwierig oder unmöglich erweisen, kurzfristig oder zum gleichen Preis einen qualifizierten Ersatzfilmer zu finden. Im Falle einer Stornierung durch höhere Gewalt durch AG beschränkt sich die Haftung von AG auf eine vollständige Rückerstattung aller Buchungsgebühren und aller weiteren Gebühren, die für Dienstleistungen gezahlt wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Kosten, sind ausgeschlossen.


4. DEN TAG FILMEN

A. Jegliche Abweichungen in den Zeiten, Daten oder der geplanten Veranstaltung, zu denen in der Buchungsbestätigung, sollten AG so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

B. Der/die Kunde(n) muss/müssen die Erlaubnis einholen, die Hochzeitsfeier zu filmen. Der/die Kunde(n) trägt sämtliche Kosten für Drehgenehmigungen, Zugangsgebühren oder sonstige Gebühren, die an Drehorten anfallen.

C. Der/die Kunde(n) muss/müssen auch die Erlaubnis von jedem anderen Ort einholen, an dem Dreharbeiten erforderlich sind.

D. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass alle Veranstaltungsorte für AG mindestens eine Stunde vor dem Zeitpunkt jeder Veranstaltung zugänglich sind; dies ist vom/von den Kunden zu veranlassen.

E. AG ist bestrebt, während des Filmens diskret zu sein, aber bei schlechten Lichtverhältnissen kann eine zusätzliche an der Kamera montierte oder freistehende Beleuchtung erforderlich sein.

F. Die Videoaufnahme richtet sich nach der Fachkompetenz des Kameramanns, und keine Szene wird als wichtiger als eine andere eingestuft. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die beste Position für die Kamera(s) zum Filmen der Veranstaltung zu finden, ist dies möglicherweise nicht immer möglich. AG kann die Abdeckung einer bestimmten Person oder Personengruppe während des Tages nicht garantieren. Wobei AG nach besten Wissen und Gewissen filmt, aber keine Garantie geben ist.

G. AG verwendet gut gewartete Geräte, haftet jedoch nicht für Funksignalverluste, Batterieausfälle, Geräteausfälle und/oder Materialfehler, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen. Im extrem unwahrscheinlichen Fall eines totalen Videoausfalls sind unsere Haftungen auf eine Rückerstattung aller von dem/den Kunden gezahlten Gelder beschränkt.

H. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um eine perfekte Farb- und Lichtwiedergabe zu gewährleisten, aber bestimmte Bedingungen sind möglicherweise nicht optimal, wie z. B. gemischte Innen- und Außenbeleuchtung, harte Schatten und schwache Lichtverhältnisse. Da diese Faktoren außerhalb der Kontrolle von AG liegt, werden wir uns bemühen, das bestmögliche Bild zu erstellen. Für den Fall, dass ein bestimmtes Segment der Veranstaltung entweder nicht aufgezeichnet, teilweise aufgezeichnet oder nicht Teil des endgültig bearbeiteten Films ist, liegt dies im alleinigen Ermessen von AG. Wenn bei der Hochzeit etwas passiert ist, das der Kunde nicht im endgültigen Film haben will, muss der Kunde AG unmittelbar nach dem Hochzeitstag schriftlich benachrichtigen.

I. AG ist ein Ein-Mann-Unternehmen. Sofern nicht anders angegeben, wird jede Hochzeit mit nur einem Kameramann durchgeführt.

J. Der Kunde muss für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen und ist für alle Schäden an der Ausrüstung von AG durch seine Gäste verantwortlich und haftet für solche Kosten für Ersatz oder Reparatur. Der haftet für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an der Ausrüstung von AG.


5. ESSEN

Wenn die Reportage länger als 5 Stunden dauert, muss der Kunde dem Kameramann eine warme Mahlzeit zur Verfügung stellen. Falls dies nicht möglich ist, muss eine angemessene Pause für eine eigene Verpflegung eingeplant werden.


6. DIE BEARBEITUNGEN

A. AG wird sich bemühen, die Filme um alle im Buchungsformular gemachten Sonderwünsche herum aufzubauen, aber solche Wünsche sind keine verbindlichen Anweisungen. Eine künstlerische Interpretation kann nicht garantiert werden, es wird jedoch versucht, den Wünschen des Kunden nachzukommen. AG übernimmt keine Verantwortung für Szenen, die aufgrund von schlechtem Wetter oder anderen Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen, nicht enthalten sind.

B. Alle endgültigen Bearbeitungsentscheidungen liegen im alleinigen Ermessen von AG.

C. Eine Änderungsrunde ist im Preis inbegriffen. Weitere Änderungswünsche werden je nach Aufwand separat berechnet.

D. Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb 16 Wochen ab Veranstaltungsdatum. Selbstverständlich kann es zu Abweichungen kommen wobei AG bemüht ist den Zeitrahmen einzuhalten.

7. WARENANNAHME

A. Der/die Kunde(n) muss/müssen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung der Ware(n) AG schriftlich mitteilen, in wieweit die Ware(n) ihrer Meinung nach nicht den Vereinbarung laut Buchungsformular entspricht. Vorbehaltlich einer solchen Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Ware(n) in jeder Hinsicht den Vereinbarungen laut Buchungsformular entsprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen.


8. ZUSÄTZLICH

A. AG bewahrt eine Kopie des Films bis zu einem Jahr auf. Innerhalb dieses Zeitraums können alle Daten erneut zugesandt werden. Nach dieser Frist ist eine Verfügbarkeit der Daten nicht garantiert.

B. AG behält sich alle Rechte an den für die Videoproduktion erhaltenen Medien vor und kann Original- und/oder Duplikat-Videoclips für Demonstrations-, Veröffentlichungs- (unter anderem auch Social-Media) oder andere Zwecke verwenden. Ergänzen, ob der Kunde der Veröffentlichung widersprechen kann. AG behält sich das Recht vor, bearbeitetes Material für Demonstrations-, Werbe- oder sonstige Zwecke zu verwenden. Sollte der Kunde einer Veröffentlichung widersprechen, muss dies vorab schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall kann es zu einem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kommen, der mit EUR 500,- in Rechnung gestellt wird.

C. AG speichert die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch nach vollständiger Erbringung der Leistung gelöscht. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung (siehe Link in der Fußzeile) abrufbar.

1. ALLGEMEINE INFORMATION

Alexander Glassl EU (im folgenden AG) erbringt Dienstleistungen für den/die Kunden, sofern der/die Kunde/n alle möglicherweise auftretenden Risiken bewertet hat/haben.

A. AG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch AG bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

B. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtswirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

C. Angebote von AG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.


2. BUCHUNG UND ZAHLUNG

A. Ein Datum gilt erst dann als reserviert, wenn ein ausgefülltes Buchungsformular eingegangen ist und die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtkosten auf das Konto von AG ergangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Termine nicht garantiert werden.

B. Der Restbetrag ist spätestens am Hochzeitstag in Bar fällig.

3. STORNIERUNGEN

A. Hochzeiten müssen manchmal abgesagt werden. Wir empfehlen dringend, dass alle Paare eine umfassende Hochzeitsversicherung abschließen, um sich im Falle einer Stornierung vor Kosten zu schützen.

B. Der/die Kunde(n) kann/können Buchungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung per eMail an alexander.glassl@hotmail.com stornieren

C. Rückerstattungen sind nur möglich, wenn sie schriftlich angefordert und innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung eingehen. Für Verwaltungszwecke wird eine Gebühr von 15% des vollen Buchungspreises erhoben

D. Stornierungsgebühren sind wie folgt:

     1. Bei Stornierungen zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 50% des Gesamtbetrags fällig, abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen.

     2. Weniger als 30 Tage vor dem Datum = voller Gesamtbetrag.

E. Höhere Gewalt - wenn AG diese Vereinbarung aufgrund von Krankheit, Feuer, Unfall, Streik oder anderen zivilen Unruhen, höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Straßensperrungen, starkem Verkehr, Feuer, Terrorismus oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, dann können die Dienste eines Ersatz-Videografen mit gleicher Qualifikation und Professionalität angeboten werden. Es kann sich jedoch als schwierig oder unmöglich erweisen, kurzfristig oder zum gleichen Preis einen qualifizierten Ersatzfilmer zu finden. Im Falle einer Stornierung durch höhere Gewalt durch AG beschränkt sich die Haftung von AG auf eine vollständige Rückerstattung aller Buchungsgebühren und aller weiteren Gebühren, die für Dienstleistungen gezahlt wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Kosten, sind ausgeschlossen.


4. DEN TAG FILMEN

A. Jegliche Abweichungen in den Zeiten, Daten oder der geplanten Veranstaltung, zu denen in der Buchungsbestätigung, sollten AG so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

B. Der/die Kunde(n) muss/müssen die Erlaubnis einholen, die Hochzeitsfeier zu filmen. Der/die Kunde(n) trägt sämtliche Kosten für Drehgenehmigungen, Zugangsgebühren oder sonstige Gebühren, die an Drehorten anfallen.

C. Der/die Kunde(n) muss/müssen auch die Erlaubnis von jedem anderen Ort einholen, an dem Dreharbeiten erforderlich sind.

D. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass alle Veranstaltungsorte für AG mindestens eine Stunde vor dem Zeitpunkt jeder Veranstaltung zugänglich sind; dies ist vom/von den Kunden zu veranlassen.

E. AG ist bestrebt, während des Filmens diskret zu sein, aber bei schlechten Lichtverhältnissen kann eine zusätzliche an der Kamera montierte oder freistehende Beleuchtung erforderlich sein.

F. Die Videoaufnahme richtet sich nach der Fachkompetenz des Kameramanns, und keine Szene wird als wichtiger als eine andere eingestuft. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die beste Position für die Kamera(s) zum Filmen der Veranstaltung zu finden, ist dies möglicherweise nicht immer möglich. AG kann die Abdeckung einer bestimmten Person oder Personengruppe während des Tages nicht garantieren. Wobei AG nach besten Wissen und Gewissen filmt, aber keine Garantie geben ist.

G. AG verwendet gut gewartete Geräte, haftet jedoch nicht für Funksignalverluste, Batterieausfälle, Geräteausfälle und/oder Materialfehler, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen. Im extrem unwahrscheinlichen Fall eines totalen Videoausfalls sind unsere Haftungen auf eine Rückerstattung aller von dem/den Kunden gezahlten Gelder beschränkt.

H. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um eine perfekte Farb- und Lichtwiedergabe zu gewährleisten, aber bestimmte Bedingungen sind möglicherweise nicht optimal, wie z. B. gemischte Innen- und Außenbeleuchtung, harte Schatten und schwache Lichtverhältnisse. Da diese Faktoren außerhalb der Kontrolle von AG liegt, werden wir uns bemühen, das bestmögliche Bild zu erstellen. Für den Fall, dass ein bestimmtes Segment der Veranstaltung entweder nicht aufgezeichnet, teilweise aufgezeichnet oder nicht Teil des endgültig bearbeiteten Films ist, liegt dies im alleinigen Ermessen von AG. Wenn bei der Hochzeit etwas passiert ist, das der Kunde nicht im endgültigen Film haben will, muss der Kunde AG unmittelbar nach dem Hochzeitstag schriftlich benachrichtigen.

I. AG ist ein Ein-Mann-Unternehmen. Sofern nicht anders angegeben, wird jede Hochzeit mit nur einem Kameramann durchgeführt.

J. Der Kunde muss für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen und ist für alle Schäden an der Ausrüstung von AG durch seine Gäste verantwortlich und haftet für solche Kosten für Ersatz oder Reparatur. Der haftet für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an der Ausrüstung von AG.


5. ESSEN

Wenn die Reportage länger als 5 Stunden dauert, muss der Kunde dem Kameramann eine warme Mahlzeit zur Verfügung stellen. Falls dies nicht möglich ist, muss eine angemessene Pause für eine eigene Verpflegung eingeplant werden.


6. DIE BEARBEITUNGEN

A. AG wird sich bemühen, die Filme um alle im Buchungsformular gemachten Sonderwünsche herum aufzubauen, aber solche Wünsche sind keine verbindlichen Anweisungen. Eine künstlerische Interpretation kann nicht garantiert werden, es wird jedoch versucht, den Wünschen des Kunden nachzukommen. AG übernimmt keine Verantwortung für Szenen, die aufgrund von schlechtem Wetter oder anderen Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen, nicht enthalten sind.

B. Alle endgültigen Bearbeitungsentscheidungen liegen im alleinigen Ermessen von AG.

C. Eine Änderungsrunde ist im Preis inbegriffen. Weitere Änderungswünsche werden je nach Aufwand separat berechnet.

D. Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb 16 Wochen ab Veranstaltungsdatum. Selbstverständlich kann es zu Abweichungen kommen wobei AG bemüht ist den Zeitrahmen einzuhalten.

7. WARENANNAHME

A. Der/die Kunde(n) muss/müssen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung der Ware(n) AG schriftlich mitteilen, in wieweit die Ware(n) ihrer Meinung nach nicht den Vereinbarung laut Buchungsformular entspricht. Vorbehaltlich einer solchen Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Ware(n) in jeder Hinsicht den Vereinbarungen laut Buchungsformular entsprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen.


8. ZUSÄTZLICH

A. AG bewahrt eine Kopie des Films bis zu einem Jahr auf. Innerhalb dieses Zeitraums können alle Daten erneut zugesandt werden. Nach dieser Frist ist eine Verfügbarkeit der Daten nicht garantiert.

B. AG behält sich alle Rechte an den für die Videoproduktion erhaltenen Medien vor und kann Original- und/oder Duplikat-Videoclips für Demonstrations-, Veröffentlichungs- (unter anderem auch Social-Media) oder andere Zwecke verwenden. Ergänzen, ob der Kunde der Veröffentlichung widersprechen kann. AG behält sich das Recht vor, bearbeitetes Material für Demonstrations-, Werbe- oder sonstige Zwecke zu verwenden. Sollte der Kunde einer Veröffentlichung widersprechen, muss dies vorab schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall kann es zu einem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kommen, der mit EUR 500,- in Rechnung gestellt wird.

C. AG speichert die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch nach vollständiger Erbringung der Leistung gelöscht. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung (siehe Link in der Fußzeile) abrufbar.

1. ALLGEMEINE INFORMATION

Alexander Glassl EU (im folgenden AG) erbringt Dienstleistungen für den/die Kunden, sofern der/die Kunde/n alle möglicherweise auftretenden Risiken bewertet hat/haben.

A. AG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch AG bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

B. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtswirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

C. Angebote von AG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.


2. BUCHUNG UND ZAHLUNG

A. Ein Datum gilt erst dann als reserviert, wenn ein ausgefülltes Buchungsformular eingegangen ist und die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtkosten auf das Konto von AG ergangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Termine nicht garantiert werden.

B. Der Restbetrag ist spätestens am Hochzeitstag in Bar fällig.

3. STORNIERUNGEN

A. Hochzeiten müssen manchmal abgesagt werden. Wir empfehlen dringend, dass alle Paare eine umfassende Hochzeitsversicherung abschließen, um sich im Falle einer Stornierung vor Kosten zu schützen.

B. Der/die Kunde(n) kann/können Buchungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung per eMail an alexander.glassl@hotmail.com stornieren

C. Rückerstattungen sind nur möglich, wenn sie schriftlich angefordert und innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung eingehen. Für Verwaltungszwecke wird eine Gebühr von 15% des vollen Buchungspreises erhoben

D. Stornierungsgebühren sind wie folgt:

     1. Bei Stornierungen zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 50% des Gesamtbetrags fällig, abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen.

     2. Weniger als 30 Tage vor dem Datum = voller Gesamtbetrag.

E. Höhere Gewalt - wenn AG diese Vereinbarung aufgrund von Krankheit, Feuer, Unfall, Streik oder anderen zivilen Unruhen, höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Straßensperrungen, starkem Verkehr, Feuer, Terrorismus oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, dann können die Dienste eines Ersatz-Videografen mit gleicher Qualifikation und Professionalität angeboten werden. Es kann sich jedoch als schwierig oder unmöglich erweisen, kurzfristig oder zum gleichen Preis einen qualifizierten Ersatzfilmer zu finden. Im Falle einer Stornierung durch höhere Gewalt durch AG beschränkt sich die Haftung von AG auf eine vollständige Rückerstattung aller Buchungsgebühren und aller weiteren Gebühren, die für Dienstleistungen gezahlt wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Kosten, sind ausgeschlossen.


4. DEN TAG FILMEN

A. Jegliche Abweichungen in den Zeiten, Daten oder der geplanten Veranstaltung, zu denen in der Buchungsbestätigung, sollten AG so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

B. Der/die Kunde(n) muss/müssen die Erlaubnis einholen, die Hochzeitsfeier zu filmen. Der/die Kunde(n) trägt sämtliche Kosten für Drehgenehmigungen, Zugangsgebühren oder sonstige Gebühren, die an Drehorten anfallen.

C. Der/die Kunde(n) muss/müssen auch die Erlaubnis von jedem anderen Ort einholen, an dem Dreharbeiten erforderlich sind.

D. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass alle Veranstaltungsorte für AG mindestens eine Stunde vor dem Zeitpunkt jeder Veranstaltung zugänglich sind; dies ist vom/von den Kunden zu veranlassen.

E. AG ist bestrebt, während des Filmens diskret zu sein, aber bei schlechten Lichtverhältnissen kann eine zusätzliche an der Kamera montierte oder freistehende Beleuchtung erforderlich sein.

F. Die Videoaufnahme richtet sich nach der Fachkompetenz des Kameramanns, und keine Szene wird als wichtiger als eine andere eingestuft. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die beste Position für die Kamera(s) zum Filmen der Veranstaltung zu finden, ist dies möglicherweise nicht immer möglich. AG kann die Abdeckung einer bestimmten Person oder Personengruppe während des Tages nicht garantieren. Wobei AG nach besten Wissen und Gewissen filmt, aber keine Garantie geben ist.

G. AG verwendet gut gewartete Geräte, haftet jedoch nicht für Funksignalverluste, Batterieausfälle, Geräteausfälle und/oder Materialfehler, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen. Im extrem unwahrscheinlichen Fall eines totalen Videoausfalls sind unsere Haftungen auf eine Rückerstattung aller von dem/den Kunden gezahlten Gelder beschränkt.

H. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um eine perfekte Farb- und Lichtwiedergabe zu gewährleisten, aber bestimmte Bedingungen sind möglicherweise nicht optimal, wie z. B. gemischte Innen- und Außenbeleuchtung, harte Schatten und schwache Lichtverhältnisse. Da diese Faktoren außerhalb der Kontrolle von AG liegt, werden wir uns bemühen, das bestmögliche Bild zu erstellen. Für den Fall, dass ein bestimmtes Segment der Veranstaltung entweder nicht aufgezeichnet, teilweise aufgezeichnet oder nicht Teil des endgültig bearbeiteten Films ist, liegt dies im alleinigen Ermessen von AG. Wenn bei der Hochzeit etwas passiert ist, das der Kunde nicht im endgültigen Film haben will, muss der Kunde AG unmittelbar nach dem Hochzeitstag schriftlich benachrichtigen.

I. AG ist ein Ein-Mann-Unternehmen. Sofern nicht anders angegeben, wird jede Hochzeit mit nur einem Kameramann durchgeführt.

J. Der Kunde muss für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen und ist für alle Schäden an der Ausrüstung von AG durch seine Gäste verantwortlich und haftet für solche Kosten für Ersatz oder Reparatur. Der haftet für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an der Ausrüstung von AG.


5. ESSEN

Wenn die Reportage länger als 5 Stunden dauert, muss der Kunde dem Kameramann eine warme Mahlzeit zur Verfügung stellen. Falls dies nicht möglich ist, muss eine angemessene Pause für eine eigene Verpflegung eingeplant werden.


6. DIE BEARBEITUNGEN

A. AG wird sich bemühen, die Filme um alle im Buchungsformular gemachten Sonderwünsche herum aufzubauen, aber solche Wünsche sind keine verbindlichen Anweisungen. Eine künstlerische Interpretation kann nicht garantiert werden, es wird jedoch versucht, den Wünschen des Kunden nachzukommen. AG übernimmt keine Verantwortung für Szenen, die aufgrund von schlechtem Wetter oder anderen Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen, nicht enthalten sind.

B. Alle endgültigen Bearbeitungsentscheidungen liegen im alleinigen Ermessen von AG.

C. Eine Änderungsrunde ist im Preis inbegriffen. Weitere Änderungswünsche werden je nach Aufwand separat berechnet.

D. Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb 16 Wochen ab Veranstaltungsdatum. Selbstverständlich kann es zu Abweichungen kommen wobei AG bemüht ist den Zeitrahmen einzuhalten.

7. WARENANNAHME

A. Der/die Kunde(n) muss/müssen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung der Ware(n) AG schriftlich mitteilen, in wieweit die Ware(n) ihrer Meinung nach nicht den Vereinbarung laut Buchungsformular entspricht. Vorbehaltlich einer solchen Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Ware(n) in jeder Hinsicht den Vereinbarungen laut Buchungsformular entsprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen.


8. ZUSÄTZLICH

A. AG bewahrt eine Kopie des Films bis zu einem Jahr auf. Innerhalb dieses Zeitraums können alle Daten erneut zugesandt werden. Nach dieser Frist ist eine Verfügbarkeit der Daten nicht garantiert.

B. AG behält sich alle Rechte an den für die Videoproduktion erhaltenen Medien vor und kann Original- und/oder Duplikat-Videoclips für Demonstrations-, Veröffentlichungs- (unter anderem auch Social-Media) oder andere Zwecke verwenden. Ergänzen, ob der Kunde der Veröffentlichung widersprechen kann. AG behält sich das Recht vor, bearbeitetes Material für Demonstrations-, Werbe- oder sonstige Zwecke zu verwenden. Sollte der Kunde einer Veröffentlichung widersprechen, muss dies vorab schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall kann es zu einem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kommen, der mit EUR 500,- in Rechnung gestellt wird.

C. AG speichert die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch nach vollständiger Erbringung der Leistung gelöscht. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung (siehe Link in der Fußzeile) abrufbar.

1. ALLGEMEINE INFORMATION

Alexander Glassl EU (im folgenden AG) erbringt Dienstleistungen für den/die Kunden, sofern der/die Kunde/n alle möglicherweise auftretenden Risiken bewertet hat/haben.

A. AG erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch AG bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

B. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtswirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

C. Angebote von AG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.


2. BUCHUNG UND ZAHLUNG

A. Ein Datum gilt erst dann als reserviert, wenn ein ausgefülltes Buchungsformular eingegangen ist und die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtkosten auf das Konto von AG ergangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Termine nicht garantiert werden.

B. Der Restbetrag ist spätestens am Hochzeitstag in Bar fällig.

3. STORNIERUNGEN

A. Hochzeiten müssen manchmal abgesagt werden. Wir empfehlen dringend, dass alle Paare eine umfassende Hochzeitsversicherung abschließen, um sich im Falle einer Stornierung vor Kosten zu schützen.

B. Der/die Kunde(n) kann/können Buchungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung per eMail an alexander.glassl@hotmail.com stornieren

C. Rückerstattungen sind nur möglich, wenn sie schriftlich angefordert und innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung eingehen. Für Verwaltungszwecke wird eine Gebühr von 15% des vollen Buchungspreises erhoben

D. Stornierungsgebühren sind wie folgt:

     1. Bei Stornierungen zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 50% des Gesamtbetrags fällig, abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen.

     2. Weniger als 30 Tage vor dem Datum = voller Gesamtbetrag.

E. Höhere Gewalt - wenn AG diese Vereinbarung aufgrund von Krankheit, Feuer, Unfall, Streik oder anderen zivilen Unruhen, höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Straßensperrungen, starkem Verkehr, Feuer, Terrorismus oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, dann können die Dienste eines Ersatz-Videografen mit gleicher Qualifikation und Professionalität angeboten werden. Es kann sich jedoch als schwierig oder unmöglich erweisen, kurzfristig oder zum gleichen Preis einen qualifizierten Ersatzfilmer zu finden. Im Falle einer Stornierung durch höhere Gewalt durch AG beschränkt sich die Haftung von AG auf eine vollständige Rückerstattung aller Buchungsgebühren und aller weiteren Gebühren, die für Dienstleistungen gezahlt wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Kosten, sind ausgeschlossen.


4. DEN TAG FILMEN

A. Jegliche Abweichungen in den Zeiten, Daten oder der geplanten Veranstaltung, zu denen in der Buchungsbestätigung, sollten AG so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

B. Der/die Kunde(n) muss/müssen die Erlaubnis einholen, die Hochzeitsfeier zu filmen. Der/die Kunde(n) trägt sämtliche Kosten für Drehgenehmigungen, Zugangsgebühren oder sonstige Gebühren, die an Drehorten anfallen.

C. Der/die Kunde(n) muss/müssen auch die Erlaubnis von jedem anderen Ort einholen, an dem Dreharbeiten erforderlich sind.

D. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass alle Veranstaltungsorte für AG mindestens eine Stunde vor dem Zeitpunkt jeder Veranstaltung zugänglich sind; dies ist vom/von den Kunden zu veranlassen.

E. AG ist bestrebt, während des Filmens diskret zu sein, aber bei schlechten Lichtverhältnissen kann eine zusätzliche an der Kamera montierte oder freistehende Beleuchtung erforderlich sein.

F. Die Videoaufnahme richtet sich nach der Fachkompetenz des Kameramanns, und keine Szene wird als wichtiger als eine andere eingestuft. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die beste Position für die Kamera(s) zum Filmen der Veranstaltung zu finden, ist dies möglicherweise nicht immer möglich. AG kann die Abdeckung einer bestimmten Person oder Personengruppe während des Tages nicht garantieren. Wobei AG nach besten Wissen und Gewissen filmt, aber keine Garantie geben ist.

G. AG verwendet gut gewartete Geräte, haftet jedoch nicht für Funksignalverluste, Batterieausfälle, Geräteausfälle und/oder Materialfehler, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen. Im extrem unwahrscheinlichen Fall eines totalen Videoausfalls sind unsere Haftungen auf eine Rückerstattung aller von dem/den Kunden gezahlten Gelder beschränkt.

H. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um eine perfekte Farb- und Lichtwiedergabe zu gewährleisten, aber bestimmte Bedingungen sind möglicherweise nicht optimal, wie z. B. gemischte Innen- und Außenbeleuchtung, harte Schatten und schwache Lichtverhältnisse. Da diese Faktoren außerhalb der Kontrolle von AG liegt, werden wir uns bemühen, das bestmögliche Bild zu erstellen. Für den Fall, dass ein bestimmtes Segment der Veranstaltung entweder nicht aufgezeichnet, teilweise aufgezeichnet oder nicht Teil des endgültig bearbeiteten Films ist, liegt dies im alleinigen Ermessen von AG. Wenn bei der Hochzeit etwas passiert ist, das der Kunde nicht im endgültigen Film haben will, muss der Kunde AG unmittelbar nach dem Hochzeitstag schriftlich benachrichtigen.

I. AG ist ein Ein-Mann-Unternehmen. Sofern nicht anders angegeben, wird jede Hochzeit mit nur einem Kameramann durchgeführt.

J. Der Kunde muss für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen und ist für alle Schäden an der Ausrüstung von AG durch seine Gäste verantwortlich und haftet für solche Kosten für Ersatz oder Reparatur. Der haftet für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen an der Ausrüstung von AG.


5. ESSEN

Wenn die Reportage länger als 5 Stunden dauert, muss der Kunde dem Kameramann eine warme Mahlzeit zur Verfügung stellen. Falls dies nicht möglich ist, muss eine angemessene Pause für eine eigene Verpflegung eingeplant werden.


6. DIE BEARBEITUNGEN

A. AG wird sich bemühen, die Filme um alle im Buchungsformular gemachten Sonderwünsche herum aufzubauen, aber solche Wünsche sind keine verbindlichen Anweisungen. Eine künstlerische Interpretation kann nicht garantiert werden, es wird jedoch versucht, den Wünschen des Kunden nachzukommen. AG übernimmt keine Verantwortung für Szenen, die aufgrund von schlechtem Wetter oder anderen Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von AG liegen, nicht enthalten sind.

B. Alle endgültigen Bearbeitungsentscheidungen liegen im alleinigen Ermessen von AG.

C. Eine Änderungsrunde ist im Preis inbegriffen. Weitere Änderungswünsche werden je nach Aufwand separat berechnet.

D. Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb 16 Wochen ab Veranstaltungsdatum. Selbstverständlich kann es zu Abweichungen kommen wobei AG bemüht ist den Zeitrahmen einzuhalten.

7. WARENANNAHME

A. Der/die Kunde(n) muss/müssen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung der Ware(n) AG schriftlich mitteilen, in wieweit die Ware(n) ihrer Meinung nach nicht den Vereinbarung laut Buchungsformular entspricht. Vorbehaltlich einer solchen Mitteilung wird davon ausgegangen, dass die Ware(n) in jeder Hinsicht den Vereinbarungen laut Buchungsformular entsprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen.


8. ZUSÄTZLICH

A. AG bewahrt eine Kopie des Films bis zu einem Jahr auf. Innerhalb dieses Zeitraums können alle Daten erneut zugesandt werden. Nach dieser Frist ist eine Verfügbarkeit der Daten nicht garantiert.

B. AG behält sich alle Rechte an den für die Videoproduktion erhaltenen Medien vor und kann Original- und/oder Duplikat-Videoclips für Demonstrations-, Veröffentlichungs- (unter anderem auch Social-Media) oder andere Zwecke verwenden. Ergänzen, ob der Kunde der Veröffentlichung widersprechen kann. AG behält sich das Recht vor, bearbeitetes Material für Demonstrations-, Werbe- oder sonstige Zwecke zu verwenden. Sollte der Kunde einer Veröffentlichung widersprechen, muss dies vorab schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall kann es zu einem zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kommen, der mit EUR 500,- in Rechnung gestellt wird.

C. AG speichert die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch nach vollständiger Erbringung der Leistung gelöscht. Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung (siehe Link in der Fußzeile) abrufbar.